Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen

Wie nach dem Wettbewerbsrecht § 5b UWG in Absatz 3 gefordert, versuchen wir so transparent wie möglich bei unseren Kundenbewertungen zu sein. Deswegen kann in unserem Bewertungssystem erst eine Bewertung für ein Produkt abgegeben werden, wenn der Kunde dieses Produkt auch wirklich gekauft hat. Dies wird zusätzlich durch den Zusatztext „Verifizierter Kauf“ angezeigt.

Ob dieses Produkt von unserem Kunden auch wirklich benutzt wurde, können wir allerdings nicht wissen. Da für uns aber echte Bewertungen sehr wichtig sind, um unseren Service und unsere Produkte stetig zu verbessern, haben wir vollstes Vertrauen in unsere Kunden und bedanken uns ganz herzlich für jede Kundenbewertung.